Zahnzusatzversicherung

Gibt es etwas Bezaubernderes, als ein strahlendes Lächeln?
Gesunde und schöne Zähne wünschen sich die meisten Menschen. Denn schöne Zähne sorgen für Selbstbewusstsein und Sicherheit im persönlichen Umgang mit unseren Mitmenschen.

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von "Privatpatienten" anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

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Was leistet die Gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Das liegt daran, dass eine gesetzliche Krankenversicherung nach den sog. befundbezogenen Festzuschüssen abrechnet, und nicht nach der gewählten Behandlung. Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten der sog. Regelversorgung. Davon werden dann rund 50 % erstattet. Durch den Nachweis regelmäßiger Kontrolluntersuchungen kann der Erstattungsbetrag einer Gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 80 % erhöht werden.

Zudem gibt es auch Bereiche, in denen die Gesetzliche Krankenversicherung entweder gar keine oder nur gekürzte Leistungen gewährt. Dies gilt nicht erst bei kostenintensiven Behandlungen, wie Implantaten oder anderweitigem Zahnersatz, sondern beginnt bereits bei der einfachen Zahnbehandlung.

  • Beispiel In- und Onlays

  • Wurzel- und Parodontosebehandlungen

Beispiel In- und Onlays

Bei einem Inlay (Einlagefüllungen) handelt es sich um ein von einem Zahntechniker angefertigtes Teilstück vom Zahn. Das Inlay ersetzt Teile der Kaufläche, jedoch nicht den Zahnhöcker. Sobald auch Zahnhöcker wiederhergestellt werden, benötigt man Onlays. Beide werden in unterschiedlichen Materialien angeboten, z.B. Gold oder auch Keramik.

Eine Gesetzliche Krankenkasse leistet nicht für Inlays oder Onlays.

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